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▷ Fenster & Türen Förderung 2026

Fenster Förderung 2026 Berlin

Wer 2026 Fenster oder Türen erneuert, kann staatliche Förderungen nutzen und einen erheblichen Teil der Investitionskosten zurückerhalten. Zwei Programme stehen dabei im Mittelpunkt: der BAFA-Zuschuss (nicht rückzahlbar, bis zu 20 %) und der KfW-Förderkredit mit günstigen Zinssätzen. Beide können kombiniert werden.

⚠ Wichtig: Antrag vor Auftrag! Förderanträge müssen gestellt und bewilligt sein, BEVOR Sie einen Handwerker beauftragen. Wer zuerst beauftragt, verliert den Förderanspruch.

Welche Förderprogramme gibt es 2026 für Fenster und Türen?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale staatliche Förderprogramm für energetische Sanierungen. Für den Austausch von Fenstern und Türen ist der Bereich BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) relevant – also nicht die Komplettsanierung, sondern die gezielte Einzelmaßnahme.

BAFA – Zuschuss für Fenster und Türen (nicht rückzahlbar)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt einen direkten Investitionszuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, steigt der Zuschuss auf bis zu 20 %. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. → Alles zur BAFA-Förderung

KfW – Günstiger Kredit zusätzlich zur BAFA (rückzahlbar)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet über den Ergänzungskredit eine zinsgünstige Finanzierung, die zusätzlich zum BAFA-Zuschuss genutzt werden kann. Der Kredit deckt den Teil der Investition ab, der nicht durch den Zuschuss gedeckt wird. → Alles zum KfW-Förderkredit

BAFA vs. KfW: Was ist der Unterschied?

Zuschuss oder Kredit – hier sind die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Merkmal BAFA (Zuschuss) KfW (Kredit)
Art Direktzuschuss – nicht rückzahlbar Zinsgünstiger Kredit – rückzahlbar
Höhe 15 % (mit iSFP: bis 20 %) Abhängig von Programm und Bonität
Antragsteller Eigentümer, Mieter (teils), WEG Eigentümer, Vermieter
Energieberater Ja, zwingend Je nach Programm
Kombinierbar? Ja, mit KfW-Kredit Ja, mit BAFA-Zuschuss
Antrag vor Auftrag? Ja, zwingend Ja, zwingend

Welche Fenster und Türen werden 2026 gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes nachweislich verbessern. Das sind keine Reparaturen – gemeint sind echte Erneuerungen mit messbarem Effekt.

Fenster und Verglasungen

  • Austausch alter Fenster gegen Wärmedämmfenster mit Zweifach- oder Dreifachverglasung
  • Einbau von Sonderverglasungen (Schallschutz, Sicherheitsglas), sofern die Energieeffizienzanforderungen erfüllt sind
  • Tausch veralteter Isolierglasfenster gegen moderne Niedrigenergiefenster

Türen und Außenabschlüsse

  • Haustüren mit hohem Wärmedämmwert (UD-Wert)
  • Wohnungsabschlusstüren
  • Terrassentüren, Balkontüren und Fenstertüren
  • Kombinierte Maßnahmen (z. B. Fenster + Haustür gleichzeitig)

Was wird nicht gefördert?

  • Reine Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten
  • Fenster ohne energetische Verbesserungswirkung
  • Maßnahmen an Gebäuden im Neubaustandard (Erstinbetriebnahme jünger als 5 Jahre)

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Voraussetzungen Fenster Förderung Berlin

U-Werte: Welche Fenster sind technisch förderfähig?

Die einzubauenden Fenster müssen definierte Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) einhalten. Moderne Dreifachverglasung mit Uw-Werten unter 1,0 W/(m²K) erfüllt die Anforderungen typischerweise. Die genauen Grenzwerte stimmen Sie mit Ihrem Energieberater und Fachbetrieb ab.

Gebäudeanforderungen

  • Bestandsgebäude (Erstinbetriebnahme vor mehr als 5 Jahren)
  • Wohnnutzung oder gemischte Nutzung mit Wohnanteil

Wer darf beantragen?

  • Eigentümer von Wohnimmobilien (Ein- und Mehrfamilienhäuser)
  • Mieter mit Zustimmung des Eigentümers (bei BAFA unter bestimmten Bedingungen)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Vermieter (bei KfW-Kredit)

Was muss der Fachbetrieb liefern?

  • Fachunternehmererklärung nach Abschluss der Maßnahme
  • Produktnachweise (Typenblatt, U-Wert-Zertifikat der eingebauten Fenster)
  • Rechnung mit Einzelausweis der förderfähigen Kosten

Wie beantrage ich die Förderung? Schritt für Schritt

Schritt 1 – Energieberater beauftragen

Suchen Sie einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten über die BAFA/dena-Expertenliste (energie-effizienz-experten.de). Dieser prüft die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und erstellt die technischen Nachweise.

Schritt 2 – Angebote einholen – noch nicht beauftragen!

Holen Sie Kostenvoranschläge von Fachbetrieben ein, um den Umfang und die Kosten zu klären. Erteilen Sie aber noch keinen Auftrag – das ist der häufigste und teuerste Fehler.

Schritt 3 – Förderantrag stellen

Stellen Sie den BAFA-Antrag online im BAFA-Kundenportal (bafa.de) oder beantragen Sie den KfW-Kredit über Ihre Hausbank. Warten Sie die schriftliche Zulassung zum Vorhabensbeginn ab.

Schritt 4 – Fachbetrieb beauftragen

Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie den Handwerker beauftragen. Ab dann gilt eine Frist, innerhalb derer die Maßnahme abgeschlossen sein muss.

Schritt 5 – Maßnahme umsetzen und Belege sichern

Der Fachbetrieb baut die Fenster oder Türen ein. Alle Rechnungen, Lieferscheine und Produktnachweise (U-Wert-Belege, Typenblätter) aufbewahren – Sie brauchen sie für den Verwendungsnachweis.

Schritt 6 – Verwendungsnachweis einreichen und Zuschuss erhalten

Nach Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Fachunternehmererklärung beim BAFA ein. Danach erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf Ihr Konto.

Möchten Sie wissen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und was Sie konkret beachten müssen? Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service.Jetzt anfragen

FAQ: Häufige Fragen zur Fenster-Förderung 2026

Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?
BAFA gewährt einen direkten Zuschuss (nicht rückzahlbar) von bis zu 20 % der förderfähigen Kosten. KfW vergibt günstige Kredite (rückzahlbar) zur Finanzierung. Beide können kombiniert werden.
Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster 2026?
Der BAFA-Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht er sich auf bis zu 20 %.
Muss der Antrag wirklich vor der Auftragserteilung gestellt werden?
Ja, zwingend. Dies ist die wichtigste Regel der Förderung. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Förderanspruch vollständig – ohne Ausnahme.
Welche Fenster und Türen werden gefördert?
Gefördert werden Wärmedämmfenster und Außenabschlüsse (Haustüren, Balkontüren, Terrassentüren), die festgelegte U-Werte einhalten. Reine Reparaturen sind ausgeschlossen.
Kann ich BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit kombinieren?
Ja. BAFA-Zuschuss und KfW-Ergänzungskredit können kombiniert werden. Die Gesamtförderung darf die tatsächlichen Investitionskosten nicht übersteigen.
Brauche ich für die Förderung einen Energieberater?
Für die BAFA-Förderung ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erforderlich. Er erstellt die Nachweise und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen. Seine Planungskosten sind teilweise mitförderfähig.
Sind auch Haustüren förderfähig?
Ja. Haustüren, Wohnungsabschlusstüren und Terrassentüren sind über BAFA BEG EM förderfähig, wenn sie die vorgeschriebenen U-Werte erfüllen.
Wie lange dauert die Bewilligung des Förderantrags?
Nach Einreichung des BAFA-Antrags erhalten Sie im Regelfall zeitnah die Zulassung zum Vorhabensbeginn. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Einreichung des vollständigen Verwendungsnachweises.

Weiterführende Informationen zur Förderung

Kostenlos prüfen lassen: Welche Förderung ist für Sie möglich?

Wir beraten Sie unverbindlich, welche Förderung für Ihre Fenster oder Haustür infrage kommt – und was Sie beachten müssen, damit Sie keine Förderung verschenken. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den bequemen Rückruf-Service.

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