Auf dieser Seite:
» Alle Förderprogramme 2026 im Überblick
» BAFA vs. KfW: Zuschuss oder Kredit?
» Welche Maßnahmen werden gefördert?
» Voraussetzungen für die Förderung
» Schritt für Schritt: Förderung beantragen
» Häufige Fragen (FAQ)
Wer 2026 Fenster oder Türen erneuert, kann staatliche Förderungen nutzen und einen erheblichen Teil der Investitionskosten zurückerhalten. Zwei Programme stehen dabei im Mittelpunkt: der BAFA-Zuschuss (nicht rückzahlbar, bis zu 20 %) und der KfW-Förderkredit mit günstigen Zinssätzen. Beide können kombiniert werden.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale staatliche Förderprogramm für energetische Sanierungen. Für den Austausch von Fenstern und Türen ist der Bereich BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) relevant – also nicht die Komplettsanierung, sondern die gezielte Einzelmaßnahme.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt einen direkten Investitionszuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, steigt der Zuschuss auf bis zu 20 %. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. → Alles zur BAFA-Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet über den Ergänzungskredit eine zinsgünstige Finanzierung, die zusätzlich zum BAFA-Zuschuss genutzt werden kann. Der Kredit deckt den Teil der Investition ab, der nicht durch den Zuschuss gedeckt wird. → Alles zum KfW-Förderkredit
Zuschuss oder Kredit – hier sind die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
| Merkmal | BAFA (Zuschuss) | KfW (Kredit) |
| Art | Direktzuschuss – nicht rückzahlbar | Zinsgünstiger Kredit – rückzahlbar |
| Höhe | 15 % (mit iSFP: bis 20 %) | Abhängig von Programm und Bonität |
| Antragsteller | Eigentümer, Mieter (teils), WEG | Eigentümer, Vermieter |
| Energieberater | Ja, zwingend | Je nach Programm |
| Kombinierbar? | Ja, mit KfW-Kredit | Ja, mit BAFA-Zuschuss |
| Antrag vor Auftrag? | Ja, zwingend | Ja, zwingend |
Förderfähig sind Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes nachweislich verbessern. Das sind keine Reparaturen – gemeint sind echte Erneuerungen mit messbarem Effekt.
Die einzubauenden Fenster müssen definierte Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) einhalten. Moderne Dreifachverglasung mit Uw-Werten unter 1,0 W/(m²K) erfüllt die Anforderungen typischerweise. Die genauen Grenzwerte stimmen Sie mit Ihrem Energieberater und Fachbetrieb ab.
Suchen Sie einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten über die BAFA/dena-Expertenliste (energie-effizienz-experten.de). Dieser prüft die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und erstellt die technischen Nachweise.
Holen Sie Kostenvoranschläge von Fachbetrieben ein, um den Umfang und die Kosten zu klären. Erteilen Sie aber noch keinen Auftrag – das ist der häufigste und teuerste Fehler.
Stellen Sie den BAFA-Antrag online im BAFA-Kundenportal (bafa.de) oder beantragen Sie den KfW-Kredit über Ihre Hausbank. Warten Sie die schriftliche Zulassung zum Vorhabensbeginn ab.
Erst nach Erhalt der Zulassung dürfen Sie den Handwerker beauftragen. Ab dann gilt eine Frist, innerhalb derer die Maßnahme abgeschlossen sein muss.
Der Fachbetrieb baut die Fenster oder Türen ein. Alle Rechnungen, Lieferscheine und Produktnachweise (U-Wert-Belege, Typenblätter) aufbewahren – Sie brauchen sie für den Verwendungsnachweis.
Nach Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Fachunternehmererklärung beim BAFA ein. Danach erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf Ihr Konto.
Wir beraten Sie unverbindlich, welche Förderung für Ihre Fenster oder Haustür infrage kommt – und was Sie beachten müssen, damit Sie keine Förderung verschenken. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den bequemen Rückruf-Service.
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