Auf dieser Seite:
» Was ist die BAFA-Förderung?
» Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss?
» Was ist ein iSFP und wann lohnt er sich?
» Technische Voraussetzungen: U-Werte
» Warum brauche ich einen Energieberater?
» Antragstellung Schritt für Schritt
» Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
» Häufige Fragen (FAQ)
Der BAFA-Zuschuss für Fenster ist einer der direktesten Wege, staatliche Fördergelder zu erhalten – und er muss nicht zurückgezahlt werden. Über das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vergibt das BAFA 15 bis 20 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten beim Fenstertausch oder Einbau neuer Haustüren. Voraussetzung: Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor der Handwerker beauftragt wird.
Die BAFA-Förderung ist ein direkter, nicht rückzahlbarer staatlicher Zuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude den Bereich Einzelmaßnahmen (BEG EM), der auch Fenster, Türen und Außenabschlüsse umfasst.
Die Förderung gilt für Bestandsgebäude (Erstinbetriebnahme vor mehr als 5 Jahren). Neubauten und Gebäude im Neubaustandard sind ausgeschlossen.
Der BAFA-Zuschuss beträgt standardmäßig 15 % der förderfähigen Investitionskosten. Mit einem vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt er auf bis zu 20 %.
| Investition | Zuschuss ohne iSFP (15 %) | Zuschuss mit iSFP (20 %) |
| 5.000 € | 750 € | 1.000 € |
| 10.000 € | 1.500 € | 2.000 € |
| 20.000 € | 3.000 € | 4.000 € |
| 30.000 € | 4.500 € | 6.000 € |
Die maximale förderfähige Investitionssumme für Einzelmaßnahmen ist auf einen Jahreshorizont begrenzt. Die Kosten des Energieberaters (Fachplanung und Baubegleitung) können separat mit 50 % gefördert werden.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von einem zugelassenen Energieberater erstelltes Stufenkonzept für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes. Er beschreibt, in welcher Reihenfolge welche Maßnahmen sinnvoll sind, um das Gebäude schrittweise energieeffizienter zu machen.
Bei einer einmaligen kleinen Maßnahme (z. B. nur 1–2 Fenster) sind die zusätzlichen 5 % möglicherweise geringer als die Kosten für den iSFP. Ihr Energieberater kann das schnell durchrechnen.
Für die BAFA-Förderung müssen die einzubauenden Fenster und Türen bestimmte Energieeffizienzwerte einhalten. Relevant sind dabei zwei Kennzahlen:
Der Uw-Wert beschreibt den Wärmeverlust durch das gesamte Fenster (Glas + Rahmen). Je niedriger der Wert, desto besser die Dämmung. Für die BAFA-Förderung gelten Grenzwerte, die in der aktuellen Produktliste des BAFA verankert sind. Als Orientierung: Moderne Dreifach-Verglasungen mit Uw-Werten deutlich unter 1,0 W/(m²K) erfüllen die Anforderungen in der Regel.
Zusätzlich zum Uw-Wert gibt es Anforderungen an den Glasanteil (Ug-Wert). Auch hier gilt: Je niedriger, desto effizienter. Dreifach-Isolierglas mit Edelgasfüllung und Wärmedämmbeschichtung erreicht die nötigen Werte.
Für Haustüren und Wohnungsabschlusstüren gilt der UD-Wert (Wärmedurchgang der Tür). Auch hier sind BAFA-Grenzwerte einzuhalten. Ihr Fachbetrieb und der Hersteller der Tür können die förderfähigen Produkte benennen.
Für die BAFA-Förderung bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM) ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) vorgeschrieben. Dabei handelt es sich nicht um irgendeinen Berater, sondern um eine Person aus der offiziellen Expertenliste von BAFA und dena.
Nein – für BEG-EM-Maßnahmen an der Gebäudehülle ist der Energieberater verpflichtend. Der Antrag kann zwar technisch ohne ihn gestellt werden, aber ohne die Fachplanungs- und Baubegleitungsbestimmungen ist keine Auszahlung möglich. Es gibt keine legale Abkürzung.
Die Kosten für Energieberater (Fachplanung und Baubegleitung) werden im Rahmen BEG EM mit 50 % der Beratungskosten gefördert. Die geförderten Energieberatungskosten werden separat beantragt und ausgezahlt. Energieberater finden Sie kostenfrei über energie-effizienz-experten.de.
Suchen Sie einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten über die Expertenliste. Erklären Sie Ihr Vorhaben. Er prüft, ob es förderfähig ist, und begleitet den gesamten Prozess.
Holen Sie Angebote von mindestens einem, besser zwei bis drei Fachbetrieben ein. Notieren Sie die geplanten Produkte (inkl. U-Werte) und die Kosten. Erteilen Sie keinen Auftrag und leisten Sie keine Anzahlung – dies würde als Vorhabensbeginn gewertet und zum Verlust der Förderung führen.
Registrieren Sie sich im BAFA-Kundenportal (bafa.de) und stellen Sie den Antrag. Sie benötigen dabei: persönliche Daten, Gebäudedaten und die voraussichtlichen Investitionskosten. Kein Kostenvoranschlag muss eingereicht werden.
Nach Antragstellung erhalten Sie eine Zulassung zum Vorhabensbeginn. Erst ab diesem Datum dürfen Sie den Handwerker beauftragen. Heben Sie die Zulassung unbedingt auf.
Beauftragen Sie den Fachbetrieb. Dieser baut die geförderten Fenster oder Türen ein und stellt eine detaillierte Rechnung aus, die die förderfähigen Kosten einzeln ausweist.
Nach Abschluss reichen Sie im BAFA-Portal ein: Rechnung(en), U-Wert-Nachweise der eingebauten Produkte und die Fachunternehmererklärung Ihres Energieberaters. Nach Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Der klassische Fehler. Ein unterschriebener Vertrag, eine geleistete Anzahlung oder auch nur eine schriftliche Bestätigung des Auftrags per E-Mail vor dem Antragsdatum reicht aus, um den gesamten Förderanspruch zu verwirken. Lösung: Immer erst Antrag stellen, Zulassung abwarten – dann beauftragen.
Nicht jeder Handwerker oder Architekt ist als Energieeffizienz-Experte zugelassen. Nur Personen aus der offiziellen Expertenliste sind anerkannt. Lösung: Energieberater ausschließlich über energie-effizienz-experten.de suchen.
Wenn die eingebauten Fenster die BAFA-Grenzwerte nicht erreichen, wird der Antrag abgelehnt – trotz abgeschlossener Maßnahme. Lösung: Produkte vor dem Kauf mit dem Energieberater abstimmen und U-Wert-Zertifikate des Herstellers anfordern.
Fehlende U-Wert-Belege, nicht ausgefüllte Fachunternehmererklärung oder fehlende Rechnungsdetails verzögern die Auszahlung erheblich. Lösung: Alle Unterlagen schon während der Ausführung sammeln, nicht erst am Ende.
Kunden können die BAFA-Förderung grundsätzlich selbst beantragen. Ein Handwerks- oder Fensterbauunternehmen kann den Antrag begleiten, muss es aber nicht. Was verpflichtend ist: der zugelassene Energieeffizienz-Experte. Wir bieten Ihnen keine exklusive Fördermittelbeschaffung – wir unterstützen Sie dabei, die richtigen fördertechnisch zugelassenen Fenster und Türen zu wählen und zu verbauen.
Wir bauen nur Produkte ein, die die BAFA-Fördervoraussetzungen erfüllen. Sie erhalten von uns alle technischen Unterlagen (U-Wert-Zertifikate, Typenblätter), die Sie für den Verwendungsnachweis benötigen. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den bequemen Rückruf-Service.
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