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▷ BAFA Förderung Fenster 2026 – Zuschuss bis 20 % sichern

BAFA Förderung Dreifachverglasung Berlin

Der BAFA-Zuschuss für Fenster ist einer der direktesten Wege, staatliche Fördergelder zu erhalten – und er muss nicht zurückgezahlt werden. Über das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vergibt das BAFA 15 bis 20 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten beim Fenstertausch oder Einbau neuer Haustüren. Voraussetzung: Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor der Handwerker beauftragt wird.

⚠ Antrag vor Auftrag! Dies ist die wichtigste Regel der BAFA-Förderung. Wer zuerst beauftragt, verliert den Förderanspruch – ohne Ausnahme.

Was ist die BAFA-Förderung für Fenster?

Die BAFA-Förderung ist ein direkter, nicht rückzahlbarer staatlicher Zuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude den Bereich Einzelmaßnahmen (BEG EM), der auch Fenster, Türen und Außenabschlüsse umfasst.

Wer kann die BAFA-Förderung beantragen?

  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilien
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Mieter mit Zustimmung des Eigentümers (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Unternehmen und Kommunen bei Wohngebäuden

Die Förderung gilt für Bestandsgebäude (Erstinbetriebnahme vor mehr als 5 Jahren). Neubauten und Gebäude im Neubaustandard sind ausgeschlossen.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für Fenster 2026?

BAFA Zuschuss Höhe Fenster

Der BAFA-Zuschuss beträgt standardmäßig 15 % der förderfähigen Investitionskosten. Mit einem vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt er auf bis zu 20 %.

Rechenbeispiel

Investition Zuschuss ohne iSFP (15 %) Zuschuss mit iSFP (20 %)
5.000 € 750 € 1.000 €
10.000 € 1.500 € 2.000 €
20.000 € 3.000 € 4.000 €
30.000 € 4.500 € 6.000 €

Die maximale förderfähige Investitionssumme für Einzelmaßnahmen ist auf einen Jahreshorizont begrenzt. Die Kosten des Energieberaters (Fachplanung und Baubegleitung) können separat mit 50 % gefördert werden.

Was ist ein iSFP – und wann lohnt er sich?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von einem zugelassenen Energieberater erstelltes Stufenkonzept für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes. Er beschreibt, in welcher Reihenfolge welche Maßnahmen sinnvoll sind, um das Gebäude schrittweise energieeffizienter zu machen.

Warum lohnt sich der iSFP?

  • +5 % iSFP-Bonus: Wer Maßnahmen gemäß iSFP umsetzt, erhält 5 Prozentpunkte mehr Förderung (von 15 % auf 20 %)
  • Planungssicherheit: Sie wissen, welche Maßnahmen sich in welcher Reihenfolge am meisten rentieren
  • Eigenständig nutzbar: Der iSFP selbst kostet Geld, ist aber ebenfalls förderfähig (80 % der Beratungskosten, max. 1.300 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern)

Wann lohnt sich der iSFP nicht?

Bei einer einmaligen kleinen Maßnahme (z. B. nur 1–2 Fenster) sind die zusätzlichen 5 % möglicherweise geringer als die Kosten für den iSFP. Ihr Energieberater kann das schnell durchrechnen.

Technische Voraussetzungen: Welche U-Werte müssen Fenster erfüllen?

Für die BAFA-Förderung müssen die einzubauenden Fenster und Türen bestimmte Energieeffizienzwerte einhalten. Relevant sind dabei zwei Kennzahlen:

Uw-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters gesamt)

Der Uw-Wert beschreibt den Wärmeverlust durch das gesamte Fenster (Glas + Rahmen). Je niedriger der Wert, desto besser die Dämmung. Für die BAFA-Förderung gelten Grenzwerte, die in der aktuellen Produktliste des BAFA verankert sind. Als Orientierung: Moderne Dreifach-Verglasungen mit Uw-Werten deutlich unter 1,0 W/(m²K) erfüllen die Anforderungen in der Regel.

Ug-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient des Glases)

Zusätzlich zum Uw-Wert gibt es Anforderungen an den Glasanteil (Ug-Wert). Auch hier gilt: Je niedriger, desto effizienter. Dreifach-Isolierglas mit Edelgasfüllung und Wärmedämmbeschichtung erreicht die nötigen Werte.

UD-Wert bei Türen

Für Haustüren und Wohnungsabschlusstüren gilt der UD-Wert (Wärmedurchgang der Tür). Auch hier sind BAFA-Grenzwerte einzuhalten. Ihr Fachbetrieb und der Hersteller der Tür können die förderfähigen Produkte benennen.

Wichtig: Die konkreten Grenzwerte können sich ändern. Aktuelle Anforderungen immer über das offizielle BAFA-Kundenportal oder mit Ihrem Energieberater prüfen.

Warum brauche ich einen Energieberater für die BAFA-Förderung?

Für die BAFA-Förderung bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM) ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) vorgeschrieben. Dabei handelt es sich nicht um irgendeinen Berater, sondern um eine Person aus der offiziellen Expertenliste von BAFA und dena.

Aufgaben des Energieberaters

  • Prüfung, ob das geplante Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt
  • Erstellung der Antragsunterlagen und technischen Belege
  • Bestimmung der förderfähigen Kosten
  • Abschließende Fachunternehmererklärung nach Abschluss der Maßnahme
  • Optional: Erstellung des iSFP für den 5 %-Bonus

Können Kunden BAFA auch ohne Energieberater beantragen?

Nein – für BEG-EM-Maßnahmen an der Gebäudehülle ist der Energieberater verpflichtend. Der Antrag kann zwar technisch ohne ihn gestellt werden, aber ohne die Fachplanungs- und Baubegleitungsbestimmungen ist keine Auszahlung möglich. Es gibt keine legale Abkürzung.

Was kosten Energieberater – und sind die Kosten förderfähig?

Die Kosten für Energieberater (Fachplanung und Baubegleitung) werden im Rahmen BEG EM mit 50 % der Beratungskosten gefördert. Die geförderten Energieberatungskosten werden separat beantragt und ausgezahlt. Energieberater finden Sie kostenfrei über energie-effizienz-experten.de.

BAFA-Förderung beantragen: Schritt für Schritt

Schritt 1 – Energieberater beauftragen

Suchen Sie einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten über die Expertenliste. Erklären Sie Ihr Vorhaben. Er prüft, ob es förderfähig ist, und begleitet den gesamten Prozess.

Schritt 2 – Kostenvoranschläge einholen – noch nicht beauftragen!

Holen Sie Angebote von mindestens einem, besser zwei bis drei Fachbetrieben ein. Notieren Sie die geplanten Produkte (inkl. U-Werte) und die Kosten. Erteilen Sie keinen Auftrag und leisten Sie keine Anzahlung – dies würde als Vorhabensbeginn gewertet und zum Verlust der Förderung führen.

Schritt 3 – Online-Antrag im BAFA-Kundenportal stellen

Registrieren Sie sich im BAFA-Kundenportal (bafa.de) und stellen Sie den Antrag. Sie benötigen dabei: persönliche Daten, Gebäudedaten und die voraussichtlichen Investitionskosten. Kein Kostenvoranschlag muss eingereicht werden.

Schritt 4 – Zulassung zum Vorhabensbeginn abwarten

Nach Antragstellung erhalten Sie eine Zulassung zum Vorhabensbeginn. Erst ab diesem Datum dürfen Sie den Handwerker beauftragen. Heben Sie die Zulassung unbedingt auf.

Schritt 5 – Maßnahme ausführen lassen

Beauftragen Sie den Fachbetrieb. Dieser baut die geförderten Fenster oder Türen ein und stellt eine detaillierte Rechnung aus, die die förderfähigen Kosten einzeln ausweist.

Schritt 6 – Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss reichen Sie im BAFA-Portal ein: Rechnung(en), U-Wert-Nachweise der eingebauten Produkte und die Fachunternehmererklärung Ihres Energieberaters. Nach Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Häufige Fehler bei der BAFA-Förderung – und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Auftrag vor dem Antrag erteilt

Der klassische Fehler. Ein unterschriebener Vertrag, eine geleistete Anzahlung oder auch nur eine schriftliche Bestätigung des Auftrags per E-Mail vor dem Antragsdatum reicht aus, um den gesamten Förderanspruch zu verwirken. Lösung: Immer erst Antrag stellen, Zulassung abwarten – dann beauftragen.

Fehler 2: Falscher oder kein Energieberater

Nicht jeder Handwerker oder Architekt ist als Energieeffizienz-Experte zugelassen. Nur Personen aus der offiziellen Expertenliste sind anerkannt. Lösung: Energieberater ausschließlich über energie-effizienz-experten.de suchen.

Fehler 3: Fenster erfüllen die U-Wert-Anforderungen nicht

Wenn die eingebauten Fenster die BAFA-Grenzwerte nicht erreichen, wird der Antrag abgelehnt – trotz abgeschlossener Maßnahme. Lösung: Produkte vor dem Kauf mit dem Energieberater abstimmen und U-Wert-Zertifikate des Herstellers anfordern.

Fehler 4: Verwendungsnachweis unvollständig eingereicht

Fehlende U-Wert-Belege, nicht ausgefüllte Fachunternehmererklärung oder fehlende Rechnungsdetails verzögern die Auszahlung erheblich. Lösung: Alle Unterlagen schon während der Ausführung sammeln, nicht erst am Ende.

Hinweis zur Transparenz

Kunden können die BAFA-Förderung grundsätzlich selbst beantragen. Ein Handwerks- oder Fensterbauunternehmen kann den Antrag begleiten, muss es aber nicht. Was verpflichtend ist: der zugelassene Energieeffizienz-Experte. Wir bieten Ihnen keine exklusive Fördermittelbeschaffung – wir unterstützen Sie dabei, die richtigen fördertechnisch zugelassenen Fenster und Türen zu wählen und zu verbauen.

FAQ: Häufige Fragen zur BAFA-Förderung Fenster 2026

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für Fenster 2026?
Der BAFA-Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Investitionskosten. Mit einem gültigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht er sich auf bis zu 20 %.
Was ist ein iSFP und wie erhöht er den Zuschuss?
Ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) ist ein Stufenplan für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes. Wer Maßnahmen gemäß iSFP umsetzt, erhält 5 Prozentpunkte mehr Förderung – also 20 % statt 15 %.
Welche U-Werte müssen Fenster für BAFA erfüllen?
Die BAFA-Förderliste legt konkrete Uw-Wert-Grenzwerte fest. Moderne Dreifachverglasung mit Uw-Werten deutlich unter 1,0 W/(m²K) erfüllt die Anforderungen typischerweise. Die aktuellen Grenzwerte klären Sie mit Ihrem Energieberater.
Kann ich die BAFA-Förderung selbst beantragen?
Ja. Den Antrag können Sie selbst im BAFA-Kundenportal stellen. Sie benötigen aber zwingend einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten, der die technischen Nachweise erstellt und die Fachunternehmererklärung ausstellt.
Was passiert, wenn ich den Auftrag vor dem Antrag erteile?
Sie verlieren den Förderanspruch vollständig. Schon ein unterschriebener Auftrag oder eine Anzahlung vor dem Antragsdatum führt zur Ablehnung. Diese Regel gilt ohne Ausnahme.
Wie lange dauert die BAFA-Bewilligung?
In der Regel erhalten Sie zeitnah nach Antragstellung die Zulassung zum Vorhabensbeginn. Diese reicht aus, um den Handwerker zu beauftragen. Die endgültige Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Welche Unterlagen brauche ich für den BAFA-Antrag?
Für die Antragstellung: persönliche Daten, Gebäudedaten, voraussichtliche Investitionskosten. Für den Verwendungsnachweis nach Abschluss: Rechnung(en), U-Wert-Nachweise der Produkte, Fachunternehmererklärung des Energieberaters.
Sind auch Haustüren über BAFA förderfähig?
Ja. Haustüren, Wohnungsabschlusstüren und Terrassentüren sind über BEG EM förderfähig, sofern die vorgeschriebenen UD-Werte erfüllt werden.

Welche förderfähigen Fenster und Türen passen zu Ihrem Haus?

Wir bauen nur Produkte ein, die die BAFA-Fördervoraussetzungen erfüllen. Sie erhalten von uns alle technischen Unterlagen (U-Wert-Zertifikate, Typenblätter), die Sie für den Verwendungsnachweis benötigen. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den bequemen Rückruf-Service.

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