Mieter und Eigentümer können bis zu 1600 EUR bezuschusst werden, wenn bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen vorgenommen werden. Diese attraktive Förderung der KfW kann nur gestellt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Derzeit besteht eine Aussetzung der Antragstellung. Antragsteller, die jedoch bereits eine Antragsbestätigung erhalten haben, werden als 'reservierte Antragsteller' behandelt.
Wichtig: BEVOR die Maßnahmen umgesetzt werden sollen, MUSS der Antrag gestellt und zugesagt sein. Jeder Antragsteller bekommt mit dem Tag der Zusage eine Frist von 9 Monaten, in der die Maßnahmen umgesetzt und anhand von Rechnungen und einer Bestätigung des Fachunternehmens nachgewiesen werden muss. Des Weiteren erhält jeder Antragsteller eine Sperrfrist von 12 Monaten ab Zusagedatum. D.h.: Innerhalb von 12 Monaten ab Zusagedatum kann KEIN weiterer Antrag auf Förderung gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Mieter, Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentümer von maximal 2 Wohneinheiten, Wohneigentümergemeinschaften aus privaten Personen.
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich förderbar sind verschiedene Nebenarbeiten (z.B.: notwendige Maler- und Putzarbeiten) Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz wird ein Zuschuss für förderfähigen Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro je Wohneinheit.
Investitionskosten: Zuschusshöhe
500 EUR bis 1.000 EUR 20 %
Über 1.000 EUR bis 15.000 EUR 10 %
Die Antragstellung erfolgt online über das Zuschussportal. Dort muss als Erstes die Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwortvergabe erfolgen. Nach erfolgreicher Registrierung kann die Antragstellung durchgeführt werden. Für die Antragstellung werden nur die persönlichen Daten sowie die Angabe der voraussichtlichen Kosten für die förderfähigen Maßnahmen benötigt (Es muss KEIN Kostenvoranschlag eingereicht werden!). Über das Zuschussportal wird die Zusage als PDF-Dokument hinterlegt. Ab dem Moment gelten die oben genannten Fristen.
Für nähere Informationen: www.kfw.de/455-E oder 0800 53 90 02 (Mo - Fr: 8:00 bis 18:00 Uhr)
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