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▷ KfW-Förderung für Einbruchschutz 455-E"

Bezuschussung für Mieter und Eigentümer bis zu 1600 EUR

Dachfenstereinbau Berlin

www.kfw.de/455-E
oder per Tel.: 0800 53 90 02 (Mo - Fr: 8:00 bis 18:00 Uhr)

Mieter und Eigentümer können bis zu 1600 EUR bezuschusst werden, wenn bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen vorgenommen werden. Diese attraktive Förderung der KfW kann nur gestellt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Derzeit besteht eine Aussetzung der Antragstellung. Antragsteller, die jedoch bereits eine Antragsbestätigung erhalten haben, werden als 'reservierte Antragsteller' behandelt.

Wichtig: BEVOR die Maßnahmen umgesetzt werden sollen, MUSS der Antrag gestellt und zugesagt sein. Jeder Antragsteller bekommt mit dem Tag der Zusage eine Frist von 9 Monaten, in der die Maßnahmen umgesetzt und anhand von Rechnungen und einer Bestätigung des Fachunternehmens nachgewiesen werden muss. Des Weiteren erhält jeder Antragsteller eine Sperrfrist von 12 Monaten ab Zusagedatum. D.h.: Innerhalb von 12 Monaten ab Zusagedatum kann KEIN weiterer Antrag auf Förderung gestellt werden.

Was wird über das KfW-Programm 455-E gefördert?

  • Einbruchmeldeanlagen und Überfallmeldeanlagen. Hinweis: Infraschallanlagen werden nicht gefördert
  • Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion (genaue Anforderungen unter: www.kfw.de/455-E - Formulare und Downloads - Merkblatt: technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen)
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Neben-Eingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
  • Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren sowie für Fenster und Fenstertüren
  • Einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
  • Verbesserung des Schutzes vor Einbrüchen durch eine neue Haustür
  • Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. anschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen

Antragsberechtigt sind Mieter, Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentümer von maximal 2 Wohneinheiten, Wohneigentümergemeinschaften aus privaten Personen.

Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich förderbar sind verschiedene Nebenarbeiten (z.B.: notwendige Maler- und Putzarbeiten) Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz wird ein Zuschuss für förderfähigen Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro je Wohneinheit.

Investitionskosten:                           Zuschusshöhe
500 EUR bis 1.000 EUR                       20 %
Über 1.000 EUR bis 15.000 EUR       10 %

Wo kann ich das KfW-Programm 455-E beantragen?

Die Antragstellung erfolgt online über das Zuschussportal. Dort muss als Erstes die Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwortvergabe erfolgen. Nach erfolgreicher Registrierung kann die Antragstellung durchgeführt werden. Für die Antragstellung werden nur die persönlichen Daten sowie die Angabe der voraussichtlichen Kosten für die förderfähigen Maßnahmen benötigt (Es muss KEIN Kostenvoranschlag eingereicht werden!). Über das Zuschussportal wird die Zusage als PDF-Dokument hinterlegt. Ab dem Moment gelten die oben genannten Fristen.

Aktuell ist KEINE Antragstellung möglich, da keine Fördergelder mehr zur Verfügung stehen. Voraussichtlich wird ab Ende April/Anfang Mai wie die Möglichkeit gegeben Anträge zu stellen

Für nähere Informationen: www.kfw.de/455-E oder 0800 53 90 02 (Mo - Fr: 8:00 bis 18:00 Uhr)

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